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Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Rumänien und Lettland droht Klage
Rumänien und Lettland könnten in zwei separaten Vertragsverletzungsverfahren bald von der EU-Kommission vor dem EuGH verklagt werden. Beiden Ländern wirft die Brüsseler Behörde Verstöße gegen die FFH-Richtlinie und damit einen unzureichenden Artenschutz vor.
Die Europäische Kommission hat den beiden EU-Mitgliedern Rumänien und Lettland mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gedroht. Als Grund wird mangelnder Artenschutz genannt. Wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag (3.10.) bekannt gab, ist im Rahmen von EU-Vertragsverletzungsverfahren jeweils eine mit Gründen versehene Stellungnahme verschickt worden. Sollten die Regierungen den Forderungen der Kommission nicht nachkommen, wäre der nächste Schritt eine Klage vor dem Luxemburger Gerichtshof.
Rumänien wird vorgeworfen, die Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie nicht vollständig umgesetzt zu haben. Die in den nationalen Rechtsvorschriften enthaltenen Erhaltungsmaßnahmen sollen den ökologischen Erfordernissen nicht hinreichend Rechnung tragen. Laut Kommission wirkt sich dies unmittelbar auf die Qualität der Bewirtschaftungspläne aus. Brüssel hatte Rumänien im Oktober 2020 bereits ein diesbezügliches Aufforderungsschreiben übermittelt. Die Regierung in Bukarest legte daraufhin zwei Gesetzesentwürfe vor, die die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen beheben sollten; angenommen wurden diese aber bislang nicht.
Auch Lettland wird aufgefordert, seine nationalen Rechtsvorschriften mit der FFH-Richtlinie in Einklang zu bringen. Im konkreten Fall geht es um die nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Artenschutzbestimmungen für den Eurasischen Luchs. Gemäß der Kommission hat Lettland zwar nach einer Aufforderung seine Rechtsvorschriften geändert und die Art aus der Liste der bejagbaren Arten gestrichen. Auch die Aufnahme in die nationale Liste streng geschützter Arten ist erfolgt. Nachbesserungsbedarf sieht die Kommission aber in Bezug auf die in der FFH-Richtlinie unter anderem geforderten Überwachungsmaßnahmen. AgE
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Rumänien und Lettland droht Klage
Rumänien und Lettland könnten in zwei separaten Vertragsverletzungsverfahren bald von der EU-Kommission vor dem EuGH verklagt werden. Beiden Ländern wirft die Brüsseler Behörde Verstöße gegen die FFH-Richtlinie und damit einen unzureichenden Artenschutz vor.
Die Europäische Kommission hat den beiden EU-Mitgliedern Rumänien und Lettland mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gedroht. Als Grund wird mangelnder Artenschutz genannt. Wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag (3.10.) bekannt gab, ist im Rahmen von EU-Vertragsverletzungsverfahren jeweils eine mit Gründen versehene Stellungnahme verschickt worden. Sollten die Regierungen den Forderungen der Kommission nicht nachkommen, wäre der nächste Schritt eine Klage vor dem Luxemburger Gerichtshof.
Rumänien wird vorgeworfen, die Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie nicht vollständig umgesetzt zu haben. Die in den nationalen Rechtsvorschriften enthaltenen Erhaltungsmaßnahmen sollen den ökologischen Erfordernissen nicht hinreichend Rechnung tragen. Laut Kommission wirkt sich dies unmittelbar auf die Qualität der Bewirtschaftungspläne aus. Brüssel hatte Rumänien im Oktober 2020 bereits ein diesbezügliches Aufforderungsschreiben übermittelt. Die Regierung in Bukarest legte daraufhin zwei Gesetzesentwürfe vor, die die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen beheben sollten; angenommen wurden diese aber bislang nicht.
Auch Lettland wird aufgefordert, seine nationalen Rechtsvorschriften mit der FFH-Richtlinie in Einklang zu bringen. Im konkreten Fall geht es um die nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Artenschutzbestimmungen für den Eurasischen Luchs. Gemäß der Kommission hat Lettland zwar nach einer Aufforderung seine Rechtsvorschriften geändert und die Art aus der Liste der bejagbaren Arten gestrichen. Auch die Aufnahme in die nationale Liste streng geschützter Arten ist erfolgt. Nachbesserungsbedarf sieht die Kommission aber in Bezug auf die in der FFH-Richtlinie unter anderem geforderten Überwachungsmaßnahmen. AgE
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Rumänien und Lettland droht Klage
Rumänien und Lettland könnten in zwei separaten Vertragsverletzungsverfahren bald von der EU-Kommission vor dem EuGH verklagt werden. Beiden Ländern wirft die Brüsseler Behörde Verstöße gegen die FFH-Richtlinie und damit einen unzureichenden Artenschutz vor.
Die Europäische Kommission hat den beiden EU-Mitgliedern Rumänien und Lettland mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gedroht. Als Grund wird mangelnder Artenschutz genannt. Wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag (3.10.) bekannt gab, ist im Rahmen von EU-Vertragsverletzungsverfahren jeweils eine mit Gründen versehene Stellungnahme verschickt worden. Sollten die Regierungen den Forderungen der Kommission nicht nachkommen, wäre der nächste Schritt eine Klage vor dem Luxemburger Gerichtshof.
Rumänien wird vorgeworfen, die Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie nicht vollständig umgesetzt zu haben. Die in den nationalen Rechtsvorschriften enthaltenen Erhaltungsmaßnahmen sollen den ökologischen Erfordernissen nicht hinreichend Rechnung tragen. Laut Kommission wirkt sich dies unmittelbar auf die Qualität der Bewirtschaftungspläne aus. Brüssel hatte Rumänien im Oktober 2020 bereits ein diesbezügliches Aufforderungsschreiben übermittelt. Die Regierung in Bukarest legte daraufhin zwei Gesetzesentwürfe vor, die die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen beheben sollten; angenommen wurden diese aber bislang nicht.
Auch Lettland wird aufgefordert, seine nationalen Rechtsvorschriften mit der FFH-Richtlinie in Einklang zu bringen. Im konkreten Fall geht es um die nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Artenschutzbestimmungen für den Eurasischen Luchs. Gemäß der Kommission hat Lettland zwar nach einer Aufforderung seine Rechtsvorschriften geändert und die Art aus der Liste der bejagbaren Arten gestrichen. Auch die Aufnahme in die nationale Liste streng geschützter Arten ist erfolgt. Nachbesserungsbedarf sieht die Kommission aber in Bezug auf die in der FFH-Richtlinie unter anderem geforderten Überwachungsmaßnahmen. AgE


